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   OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13   

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OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13 (https://dejure.org/2014,7340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2014 - 31 U 193/13 (https://dejure.org/2014,7340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2014 - 31 U 193/13 (https://dejure.org/2014,7340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
    Haftung der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an einem Schiffsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2014, 340
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 74/02

    Tarifbegünstigung nach § 32c EStG erfasst auch Sondervergütungen i.S. von § 5a

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Während die Finanzverwaltung - nach unbestrittenem Vortrag der Beklagten und wie es dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12. Juni 2002 (Bundessteuerblatt I 2002, 614, Rz. 34) zu entnehmen ist - eine solche generelle Kürzung des nach § 5a EStG ermittelten Tonnagegewinns nicht zugelassen hat, ließ sie Kürzungen der Sondervergütungen um 80 % entsprechend dieser Vorschrift zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe und der Zeichnung durch die Klägerin zu, obwohl der Bundesfinanzhof mit seinen Urteilen vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02 und VIII R 74/02) entschieden hatte, dass diese Kürzung des nach § 5a EStG ermittelten Gewerbeertrags aber auch bezüglich der Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2 EStG ausgeschlossen ist.

    Die maßgebliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02), die wie alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gemäß § 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zunächst nur die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindet, war zu diesem Zeitpunkt bis zur Prospektherausgabe nur in der nicht veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs zu finden, in einem weiteren (veröffentlichten) Urteil des BFH (VIII R 74/02) zitiert sowie in einem Aufsatz in der FR 2007, S. 205 bis 209 besprochen worden.

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom gleichen Tag (Az. VIII R 74/02).

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 72/02

    Keine Hinzurechnungen und Kürzungen hinsichtlich des Tonnage-Gewinns i.S. von §

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Während die Finanzverwaltung - nach unbestrittenem Vortrag der Beklagten und wie es dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12. Juni 2002 (Bundessteuerblatt I 2002, 614, Rz. 34) zu entnehmen ist - eine solche generelle Kürzung des nach § 5a EStG ermittelten Tonnagegewinns nicht zugelassen hat, ließ sie Kürzungen der Sondervergütungen um 80 % entsprechend dieser Vorschrift zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe und der Zeichnung durch die Klägerin zu, obwohl der Bundesfinanzhof mit seinen Urteilen vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02 und VIII R 74/02) entschieden hatte, dass diese Kürzung des nach § 5a EStG ermittelten Gewerbeertrags aber auch bezüglich der Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2 EStG ausgeschlossen ist.

    Die maßgebliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (Az. VIII R 72/02), die wie alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gemäß § 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zunächst nur die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindet, war zu diesem Zeitpunkt bis zur Prospektherausgabe nur in der nicht veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs zu finden, in einem weiteren (veröffentlichten) Urteil des BFH (VIII R 74/02) zitiert sowie in einem Aufsatz in der FR 2007, S. 205 bis 209 besprochen worden.

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Dem Anleger wird - auch bei Fehlen genauerer Angaben - ein für seine Beitrittsentscheidung zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 22.3. 2010 - II ZR 66/08).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Im Hinblick auf diese Vergütung bestand auch eine Aufklärungspflicht, da es sich - was nunmehr unstreitig ist - um eine umsatzabhängige Provision handelte, die aus offen ausgewiesenen Provisionen gezahlt wurde, was hinter dem Rücken der Anlegerin erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 50/11

    Anspruch eines Kunden gegen eine Bank auf Rückabwicklung der Beteiligung an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Insbesondere aber enthält die Broschüre nicht die erforderliche Angabe über die Höhe einer etwaigen Vergütung (vgl. BGH Beschluss v. 29.11.2011, XI ZR 50/11).
  • OLG Bremen, 14.06.2013 - 2 U 122/12

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionsrückvergütungen bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2014 - 31 U 193/13
    Aus einer etwaigen allgemeinen Aufklärung über Rückvergütungen bei Ausgabeaufschlägen folgt aber nicht, dass der Klägerin, die sich vorher nicht für derartige Anlagen interessiert hatte und daher keine Veranlassung hatte, die Informationen im Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen, eine solche Information zum späteren Zeitpunkt der Anlageberatung überhaupt noch gegenwärtig war oder hätte sein müssen (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14. Juni 2013 - 2 U 122/12 -, juris).
  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

    Auch weitere Hinweise zur Art und Weise der Neuvercharterung einschließlich Poolbildung nach Ablauf der in den Prospekten konkret dargestellten Vercharterung sind nicht erforderlich, denn es muss nicht jede von der Geschäftsführung zu treffende zukünftige Entscheidung im Voraus im Prospekt detailliert dargestellt werden (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 21.3.2014).

    Dies gilt auch für die Gewerbesteuern (dazu OLG Hamm 31 U 193/13 Urteil vom 31.03.2014).

    Entgegen der Ansicht der Kläger (Bl. 30 - 32 des Schriftsatzes vom 13.8.2018, Bl. 128-131 der Akten) bedurfte es keiner weiteren Angaben zu den Risiken durch die Aus-und Rückflaggung im Jahre 2005-2009 und die Einbindung in den Gemini und Blue-Fin Einnahmepool, denn es muss nicht jede von der Geschäftsführung zu treffende zukünftige Entscheidung im Voraus im Prospekt detailliert dargestellt werden (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 21.3.2014), was auch gar nicht möglich ist.

    Entgegen der Ansicht der Kläger (Bl. 32 und 33 des Schriftsatzes vom 13.8.2018, Bl. 130 und 131 der Akten) bedurfte es keiner weiteren Angaben zu den Risiken durch die Einbindung in den Navig8-Pool im Jahr 2012 und die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2012, denn es muss nicht jede von der Geschäftsführung zu treffende zukünftige Entscheidung im Voraus im Prospekt detailliert dargestellt werden (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 21.3.2014), was auch gar nicht möglich ist.

    Entgegen der Ansicht der Kläger muss der Prospekt keine konkreten Hinweise zu der Einbindung des Rohöltankers Meridian Lion in den Tankers International Pool im Jahr 2011 nach Ablauf der im Prospekt dargestellten Festcharter enthalten, denn es muss nicht jede von der Geschäftsführung zu treffende zukünftige Entscheidung im Voraus im Prospekt detailliert dargestellt werden (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 21.3.2014), was auch gar nicht möglich ist.

    Entgegen der Ansicht der Kläger (Blatt 34 bis 39 des Schriftsatzes vom 13.08.2013, Blatt 132 bis 137 der Akten) liegt insoweit kein Prospektfehler vor (dazu OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

    Entgegen der Ansicht der Kläger (Blatt 52ff des Schriftsatzes vom 30.05.2014, Blatt 381ff der Akten) liegt insoweit kein Prospektfehler vor (dazu OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014 ).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16

    Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener

    Dies gilt etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (OLG Hamm, Urteil vom 31.03.2014 - Az. 31 U 193/13, juris).
  • LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 459/13

    Beweislast des Anlageinteressenten für Nichtübergabe des Prospekts und

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014 ).

    Darauf, dass es aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu Abweichungen auch bei der steuerrechtlichen Bewertung kommen kann, weisen alle Prospekte ausdrücklich hin (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 23 U 241/13

    Nichtlesen der Beitrittserklärung als grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des §

    Grob fahrlässig in diesem Sinne handelt der Gläubiger, wenn seine Unkenntnis darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maß verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW-RR 2009, 544 u. 812; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, § 199 Rn 39), wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (OLG Hamm, Urteil vom 31.3.2014, 31 U 193/13 - bei juris).
  • LG Dortmund, 21.08.2015 - 3 O 108/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten

    Der der Klägerin rechtzeitig vor der Zeichnung übermittelte Emissionsprospekt ist richtig und vollständig (vgl. zu dem streitgegenständlichen Prospekt: OLG Hamm, Urt. v. 31.03.2014 - 31 U 193/13 - BKR 2014, 340; Urt. v. 19.08.2014 - 34 U 184/13 - n.v.; Hinweisbeschl. v. 21.05.2015 - 34 U 181/14 - n.v.; Hinweisbeschl. v. 07.07.2015 - 34 U 250/14 - Anlage B14).

    Die Angaben im Prospekt zur Höhe der zu erwartenden Gewerbesteuerbelastung des Fonds waren daher in Anbetracht der bis dahin geltenden Finanzverwaltungspraxis zutreffend (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.03.2014 - 31 U 193/13 - BKR 2014, 340; OLG Hamm, Beschl. v. 21.05.2015 - 34 U 181/14 -).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt auch hinsichtlich etwaiger Zinsswap-Geschäfte kein Prospektfehler vor (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 31.03.2014, 31 U 193/13).

  • LG Dortmund, 11.09.2015 - 3 O 247/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

    Darauf, dass es aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu Abweichungen auch bei der steuerrechtlichen Bewertung kommen kann, weisen alle Prospekte ausdrücklich hin (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

  • LG Dortmund, 17.10.2014 - 3 O 376/13

    Kein Schadensersatzanspruch nach Beitritt zu Schiffsfonds bei "Diagonallesen" des

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014 ).

    Darauf, dass es aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu Abweichungen auch bei der steuerrechtlichen Bewertung kommen kann, weisen alle Prospekte ausdrücklich hin (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

  • LG Dortmund, 06.02.2015 - 3 O 467/13

    Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auch weitere Hinweise zur Art und Weise der Neuvercharterung einschließlich Poolbildung nach Ablauf der in dem Prospekt konkret dargestellten Vercharterung sind nicht erforderlich, denn es muss nicht jede von der Geschäftsführung zu treffende zukünftige Entscheidung im Voraus im Prospekt detailliert dargestellt werden (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 21.3.2014).

    Der Prospekt enthält die notwendigen Hinweise zu den steuerrechtlichen Grundlagen auf den Seiten 68 ff. Dies gilt auch für die Gewerbesteuern (dazu OLG Hamm 31 U 193/13 Urteil vom 31.03.2014).

  • LG Dortmund, 31.10.2014 - 3 O 450/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

    Darauf, dass es aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu Abweichungen auch bei der steuerrechtlichen Bewertung kommen kann, weisen alle Prospekte ausdrücklich hin (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 407/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

    Anderenfalls trägt grundsätzlich der Anleger das Prognoserisiko (vgl. BGH Urteil vom 23.4. 2012 - II ZR 75/10, OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

    Darauf, dass es aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu Abweichungen auch bei der steuerrechtlichen Bewertung kommen kann, weisen alle Prospekte ausdrücklich hin (OLG Hamm 31 U 193/13, Urteil vom 31.03.2014).

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 397/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten im

  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 519/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • LG Dortmund, 10.06.2015 - 3 O 489/15

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 91/13

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in der

  • OLG Hamm, 17.01.2017 - 34 U 106/16
  • LG Hamburg, 11.12.2015 - 304 O 329/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung inm

  • LG Dortmund, 13.06.2014 - 3 O 306/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Hamburg, 11.05.2015 - 318 O 183/14

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegenüber der beratenden Bank wegen

  • LG Dortmund, 06.06.2014 - 3 O 394/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Dortmund, 28.08.2015 - 3 O 184/14

    Umfang von Informationspflichten und Aufklärungspflichten eines Prospekts

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